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title: "Ausbildung abgeschlossen – was gilt bei den Steuern?"
author: "Gemeinde Oberuzwil"
published: 2026-09-10
region: "Oberuzwil"
canonical_url: https://uzwil.regioticker.ch/article/10-09-26-ausbildung-abgeschlossen-was-gilt-bei-den-steuern
publisher: RegioTicker
---# Ausbildung abgeschlossen – was gilt bei den Steuern?

**Wenn Sie in diesem Sommer/Herbst Ihre Lehre oder Ausbildung abgeschlossen haben und nun erwerbstätig sind, ist es sinnvoll, die vorläufige Steuerrechnung den aktuellen finanziellen Verhältnissen anzupassen.**

Sie haben in diesem Jahr eine provisorische Rechnung gemäss Ihrer früheren Veranlagung erhalten. Mit grösster Wahrscheinlichkeit handelt es sich bei dieser um eine «Null-Rechnung». Durch den Eintritt ins Erwerbsleben verändern sich Ihre Einkommens- und allenfalls Vermögenswerte, sodass die vorläufige Rechnung nicht den aktuellen Verhältnissen entspricht. Aus diesem Grund raten wir Ihnen, bei uns eine neue provisorische Steuerrechnung zu verlangen.

Wer die provisorische Rechnung anpassen lassen möchte, kann sich beim [Steueramt Oberuzwil](https://www.oberuzwil.ch/_rtr/amt_7723) unter Telefon 071 950 48 10 melden oder auf der Website des Kantonalen Steueramtes, [steuern.sg.ch](https://www.sg.ch/steuern-finanzen/steuern.html), Rubrik eKonto, eine neue vorläufige Rechnung beantragen.

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