Die Trockenheit im Kanton St. Gallen nimmt rasch zu. Nach zwei schneearmen Wintern in

Folge gab es auch im Frühling 2026 ein deutliches Niederschlagsdefizit. Im letzten Halbjahr fiel im Kanton St. Gallen nur 50 bis 75 Prozent der durchschnittlichen Niederschlagssumme. Das Jahr 2026 ist damit bisher insgesamt viel zu trocken. Rund die Hälfte der Flüsse und Bäche führen Niedrigwasser. Sie sinken ebenso wie die Grundwasserstände kontinuierlich weiter. Die Seepegelstände sind ebenfalls für die Saison sehr tief.

Die Wassertemperaturen der Bäche und Seen liegen 3 bis 5 Grad über den saisonal üblichen Werten und erreichen an rund der Hälfte der Messtationen täglich Werte über 20 Grad. Ein Fünftel der Messstationen misst kritische Werte über 25 Grad. Für Wasserlebewesen bedeutet zu wenig und zu warmes Wasser mit geringer Sauerstoffsättigung Lebensgefahr. Besonders betroffen sind kälteliebend Fischarten wie Bachforelle und Äsche.

2026 ähnlich wie die Rekordsommer 2003, 2018

Die Trockenheitslage im Kanton St. Gallen hat sich in den letzten Wochen schnell und deutlich verschlechtert. Sie ist mittlerweile mit der Situation in den Rekordsommern von 2003 und 2018 vergleichbar. Ohne flächendeckende und regelmässig wiederkehrende Niederschläge werden die Abflüsse, Seewasserstände und Grundwasserstände weiter sinken. Lokale Gewitter geben keine Entspannung der Trockenheitssituation. Bei den grösseren öffentlichen Wasserversorgungen sind derzeit keine Versorgungsengpässe bekannt. Ebenso ist der Bodensee trotz tiefer Wasserstände ein genügend grosser Trinkwasserspeicher.

Verbot von Wasserentnahmen im gesamten Kanton

Der Fachstab Trockenheit des Kantons St. Gallen hat die Naturgefahrenstufe für Trockenheit in den Gefahrenregionen St. Gallen-Rorschach, Rheintal, Werdenberg, Untertoggenburg und Linthgebiet auf Stufe 3 (erhebliche Gefahr) erhöht. Das Neckertal und das Fürstenland bleiben ebenso auf Stufe 3. Im Obertoggenburg, Sarganserland und Seeztal besteht Gefahrenstufe 2.

Per sofort ist per Allgemeinverfügung der Gemeingebrauch von öffentlichen Oberflächengewässern im gesamten Kanton eingeschränkt. Das heisst, dass Wasserentnahmen auf dem gesamten Kantonsgebiet ohne Bewilligung untersagt sind. Vom Verbot ausgenommen sind der Bodensee, Walensee und Zürichsee; der Alpenrhein, der Vilterser-Wangser-Kanal ab Sargans, der Rheintaler und Werdenberger Binnenkanal, der Alte Rhein bei Diepoldsau und der Alte Rhein ab St. Margrethen, die Linth und der Linthkanal.

Erhebliche Waldbrandgefahr

Die anhaltende Trockenheit und die grosse Hitze verschärfen auch die Waldbrandgefahr. Das Kantonsforstamt hat letzten Freitag im ganzen Kanton die Waldbrandgefahr Stufe 3 (erhebliche Gefahr) eingeführt. Von einem kantonalen Feuerverbot in Wald- und Waldesnähe sieht der Kanton aktuell ab, jedoch mahnt er zum vorsichtigen Umgang mit Feuer in der Natur. Schon brennende Streichhölzer und Funkenflug eines Grillfeuers können einen Brand entfachen.

Massnahmen und Verhaltensanweisungen:

Privater Wasserverbrauch
– Verwenden Sie Wasser sparsam!

– Verbot von Wasserentnahmen für den

Gemeingebrauch im gesamten Kanton

St.Gallen (ausser oben genannte

Ausnahmen).

– Die Gemeinden sind zuständig für die

Vollzugskontrolle der Allgemeinverfügung.

– Die Sicherstellung der Trink-, Brauch- und

Löschwasserversorgung ist eine wichtige

Aufgabe, welche von den politischen

Gemeinden oder von Korporationen und

Ortsgemeinden wahrgenommen wird.

Informieren Sie sich bei Ihrer

Trinkwasserversorgung vor Ort bzgl.

Wasserqualität und Wasserdargebot

Wasserentnahmen Landwirtschaft
– Sparsamer Umgang mit Wasser!

– Verbot von Wasserentnahmen für den

Gemeingebrauch im gesamten Kanton

St.Gallen (ausser oben genannte

Ausnahmen).

– Bewässern nur in verdunstungsarmen

Zeiten (ausgenommen Neupflanzungen).

– Keine Wiese und kein Mais

(ausgenommen Saatmais) bewässern.

Umgang mit Feuer im Wald
– Machen Sie Feuer nur in bestehenden

Feuerstellen.

– Beobachten Sie das Feuer immer, und

löschen Sie einen Funkenwurf sofort.

– Löschen Sie das Feuer beim Verlassen

der Feuerstelle vollständig.

– Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen

Behörden.