PFAS-belastete Produktionsflächen stellen einzelne Landwirtschaftsbetriebe im Kanton St.Gallen vor grosse Herausforderungen. Der Kanton unterstützt PFAS-belastete Landwirtschaftsbetriebe bereits heute. Er finanziert Massnahmen zur Senkung der Belastung und verhindert existenzbedrohende Notlagen, falls ein Betrieb aufgegeben werden muss. Zudem beteiligt er sich an PFAS-Forschungsprojekten. Diese Instrumente bleiben bestehen.
Neu soll das Landwirtschaftsgesetz um einen zusätzlichen Beitragstatbestand ergänzt werden. Künftig sollen auch Beiträge zur vorübergehenden Existenzsicherung ausgerichtet werden können. Damit sollen Einkommensausfälle abgefedert und die Liquidität der betroffenen Betriebe sichergestellt werden, bis längerfristige Lösungen des Bundes bereitstehen. Gleichzeitig sollen möglichst viele Betriebe am geplanten Ressourcenprogramm des Bundes teilnehmen können. Die Beiträge für betriebliche Massnahmen und zur Existenzsicherung sollen zusammen höchstens 400'000 Franken je Betrieb betragen.
Zur Finanzierung der zusätzlichen Unterstützung beantragt die Regierung, den bestehenden Sonderkredit für die Jahre 2025 bis 2028 von 5 auf 10 Millionen Franken zu erhöhen.
Die zusätzlichen Mittel dienen einerseits der Finanzierung der neuen Beiträge zur Existenzsicherung. Andererseits ermöglichen sie dem Kanton, sich am geplanten Ressourcenprogramm des Bundes zu beteiligen und betroffene Landwirtschaftsbetriebe während der Übergangsphase gezielt zu unterstützen.
Mit den vorgeschlagenen Anpassungen will die Regierung verhindern, dass wirtschaftlich grundsätzlich tragfähige Betriebe ihre Tätigkeit wegen der PFAS-Belastung aufgeben müssen. Gleichzeitig sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, damit Erfahrungen aus Forschungs- und Pilotprojekten in die Praxis überführt und langfristige Lösungen entwickelt werden können.
Die Botschaft und die Entwürfe zum III. Nachtrag zum Landwirtschaftsgesetz sowie zum Nachtrag des Kantonsratsbeschlusses über den Sonderkredit sind unter www.sg.ch abrufbar.