Der Gemeinderat Oberuzwil hat am 5. Mai 2026 in Anwendung von Art. 39ff des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1) das Strassenprojekt Dorfstrasse 7 genehmigt:
Auflagefrist: 15. August bis 14. September 2026
Auflageort: Gemeindehaus Oberuzwil, Treppenhaus
Auskunft: Bauverwaltung
Das Strassenprojekt wird nach Art. 25a des Raumplanungsgesetzes (SR 700, RPG) und Art. 132 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1, PBG) koordiniert mit der Projektänderung für den Abbruch und Neubau des Mehrfamilienhauses auf Grundstück Nr. 720, Dorfstrasse 7, aufgelegt.
Innerhalb der Auflagefrist kann schriftlich und begründet - mit einem Antrag versehen - gegen das Strassenprojekt Dorfstrasse 7 beim Gemeinderat Oberuzwil, 9242 Oberuzwil, Einsprache erhoben werden. Einsprache kann erheben, wer ein schutzwürdiges Interesse nachweisen kann.



