Die Bürgerschaft der Gemeinde Jonschwil hat an der heutigen kommunalen Abstimmung den II. Nachtrag zum Reglement über Absenzen, Urlaub und Dispensation für Schülerinnen und Schüler mit 27.42 % Ja- zu 72.58 %-Nein-Stimmen abgelehnt. Die Stimmbeteiligung lag bei 60 %.
Mit der Ablehnung des II. Nachtrags zum Reglement über Absenzen, Urlaub und Dispensation für Schülerinnen und Schüler bringen die Stimmberechtigten zum Ausdruck, dass sie an der bisherigen Regelung festhalten möchten. Diese sieht vor, dass für einen Ferienaufenthalt und/oder zur Pflege familiärer Beziehungen ein Sonderurlaub von maximal zwei Wochen beantragt werden kann. Für einen längeren, befristeten Auslandaufenthalt der Erziehungsberechtigten kann mehrmals ein Urlaub gewährt werden. Dafür ist jedoch der Nachweis für die Beschulung in einer Bildungsinstitution notwendig.
Der Gemeinderat bedauert die Ablehnung der Vorlage. Aus Sicht des Gemeinderates wäre die neue Regelung schlanker und praxistauglicher, aber auch klarer und einschränkender gewesen. Mit der Ablehnung der Vorlage sieht der Gemeinderat nun keine Notwendigkeit, die Thematik weiterzuverfolgen. Diese ist im Rahmen der Totalrevision des kantonalen Volksschulgesetzes überdies adressiert und wird folglich auf kantonaler Ebene beraten werden.