Die Abteilung Grundbuchaufsicht des kantonalen Amtes für Gemeinden und Bürgerrecht hat die Tätigkeit des Grundbuchamts für den Zeitraum von 2021 bis 2025 überprüft. Der abschliessende Bericht bestätigt, dass das Grundbuchamt Oberuzwil gut und zuverlässig geführt wird und keine aufsichtsrechtlichen Massnahmen erforderlich sind. Einzelne Empfehlungen dienen der kontinuierlichen Weiterentwicklung und werden durch das Grundbuchamt Oberuzwil umgesetzt.

Ebenfalls im ersten und zweiten Quartal 2026 führte das kantonale Steueramt die ordentliche Grosskontrolle des Gemeindesteueramtes durch. Geprüft wurden unter anderem die Organisation, die Registerführung, der Steuerbezug, die Bewirtschaftung von Verlustscheinen und Abschreibungen sowie die Steuerbuchhaltung. Das Steueramt erhielt eine gute bis sehr gute Beurteilung in sämtlichen Bereichen. Besonders hervorgehoben wurden die pflichtbewusste Amtsführung, die hohe Fachkompetenz sowie die Einhaltung sämtlicher gesetzlichen Vorgaben.

Der Gemeinderat freut sich über die positiven Ergebnisse beider Kontrollen und dankt den Mitarbeitenden herzlich für ihren wertvollen Einsatz. Die positiven Beurteilungen belegen die hohe Qualität der Arbeit in beiden Bereichen und zeigen die Fachkompetenz der Mitarbeitenden.