«Gerichtliches Verbot Privat / Unberechtigten ist das Abstellen von Fahrzeugen auf dem Grundstück Nr. 2605, Buchen 3141, Oberuzwil, verboten. Widerhandlung wird mit einer Busse bis CHF 500 bestraft. Berechtigt sind Mieter und Besucher der Liegenschaft Buchen 3141, Oberuzwil, auf den zugewiesenen Parkfeldern.»

Wer das Verbot nicht anerkennen will, hat innert 30 Tagen seit dessen Publikation und Anbringung beim Kreisgericht Wil, Bahnhofstrasse 12, 9230 Flawil, Einsprache zu erheben. Die Einsprache bedarf keiner Begründung. Sie macht das Verbot gegenüber der einsprechenden Person unwirksam.

9230 Flawil, 1. September 2026, Kreisgericht Wil