Bäume und Sträucher dürfen nicht in öffentliche Strassen und Wege hineinragen, denn sie behindern den Sichtraum der Verkehrsfläche und gefährden die Verkehrsteilnehmer. Auch der Winterdienst wird erschwert. Die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer werden deshalb gebeten, ihre Bepflanzungen entlang von öffentlichen Strassen und Wegen regelmässig zurückzuschneiden. Äste und Sträucher dürfen weder in den Verkehrsraum hineinragen noch Verkehrssignalisationen, Strassenbezeichnungen, Hausnummern, Hydranten oder öffentliche Beleuchtungen verdecken. Besonders bei Kreuzungen, Kurven und Einmündungen muss die Übersicht jederzeit gewährleistet sein. Auch unter der Last von Schnee dürfen Pflanzen nicht in Strassen oder Gehwege hineinragen.

Gesetzliche Abstände beachten

Für Bäume, Hecken und Sträucher gelten folgende gesetzliche Abstände und Freiräume:

Die Bauverwaltung dankt allen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern für ihre Mithilfe und ihren Beitrag zu sicheren Verkehrswegen in der Gemeinde.