Beide Vorlagen sind Nachträge zum Gesetz über die soziale Sicherung und Integration von Menschen mit Behinderung. In der ersten Vorlage geht es um die Finanzierung von ambulanten Leistungen im Bereich Wohnen.

Nicht alle Menschen mit Behinderung können selbstständig wohnen, obwohl sie das möchten. Oft fehlt das Geld für die notwendige Unterstützung im Alltag. Mit dem neuen Gesetz finanziert der Kanton diese Unterstützungsleistungen. Die Unterstützung orientiert sich am Bedarf der betroffenen Person. Menschen mit Behinderung, die selbständig leben möchten, können damit künftig die nötigen Begleitangebote einkaufen und so in der eigenen Wohnung leben.

Das neue Modell verändert die Kostenstruktur. Bei den ambulanten Angeboten entstehen Mehrkosten von 1,84 Millionen Franken pro Jahr. Gleichzeitig bremst das Modell die wachsenden Kosten bei den stationären Angeboten. Mehr Menschen wohnen zu Hause. Bis 2034 rechnet der Kanton mit einer Kostendämpfung von rund 10 Millionen Franken pro Jahr.