Im Jahr 2025 bestanden für 5'465 volljährige Personen 5'479 Erwachsenenschutzmassnahmen. Gegenüber dem Vorjahr ist das ein Anstieg um 129 Massnahmen. Im Verhältnis zur ebenfalls gestiegenen Bevölkerungszahl ist die Zahl seit 2013 allerdings praktisch stabil. Die Anzahl umfassender Beistandschaften, bei denen die Handlungsfähigkeit vollständig entzogen wird, ist erneut gesunken, und zwar um weitere 69 Massnahmen.

Gleichzeitig gab es einen Anstieg bei den massgeschneiderten Beistandschaften um 209 Massnahmen. Als massgeschneiderte Beistandschaft werden die Begleit-, die Vertretungs- und die Mitwirkungsbeistandschaft verstanden. Sie unterscheiden sich im Ausmass der Interessensvertretung und Handlungsfähigkeit und können, je nach Situation der Person, kombiniert werden. Diese Entwicklung lässt sich mit dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit und der möglichst weitgehenden Wahrung der Selbstbestimmung verbinden.

Zwei Prozent mehr Kindesschutzmassnahmen

Im selben Jahr bestanden für 2’967 Kinder und Jugendliche 4’051 Kindesschutzmassnahmen. Das entspricht einer Zunahme von 91 Kindesschutzmassnahmen beziehungsweise zwei Prozent. Somit wurden 2025 für weniger Kinder und Jugendliche mehr Massnahmen verfügt.

Dies verdeutlicht die individuelle Arbeit und somit die konsequente Umsetzung des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts. Aufgrund des vermehrten Einsatzes von Massnahmen pro Person steigen die Anforderungen an die Fachpersonen, die diese komplexen Einzelsituationen prüfen und Massnahmen individuell verfügen müssen.

Der Kennzahlenbericht dokumentiert auch die Anzahl Unterbringungen in Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie in Pflegefamilien. Die Zahl der platzierten Kinder und Jugendlichen ist mit 33 Fällen deutlich angestiegen. Bei den strafrechtlichen Platzierungen wurden etwas weniger Platzierungen vorgenommen.